Zweifelsohne ist das Prunkstück das Rathaus, welches das Ritterstift 1608 als neues Gerichtsgebäude (für das Ober- und Dorfgericht) erstellen ließ. Das zweigeschossige Gebäude mit Satteldach und schönen Innenstuckarbeiten ist ein typischer Vertreter für die fränkisch-hessische Fachwerkbauweise der Renaissance-Zeit nach 1555. Das massive Erdgeschoss war ursprünglich eine offene Halle mit Rundbogenöffnungen (Reste 1968 freigelegt). Die teilweise "gestörte" Fachwerkstruktur über dem Eingang lässt auf eine Außentreppe zum ersten Obergeschoss schließen. Sämtliche Eckpfosten, einzelne Bundpfosten und verschiedene Querhölzer sowie der gesamte Erker sind mit Blattwerkschnitzereien (stilisiertem Rebenlaub und Trauben), Zierleisten und "Fratzen" versehen. An einem Fensterbalken zur Rheinseite hin sind noch die Namen des Schultheißen und der Schöffen im Erbauungsjahr zu erkennen.