- Der Besuch eines jüdischen Friedhofes ist am Schabbat (Sonnenuntergang am Freitagabend bis Sonnenuntergang am Samstagabend) sowie an bestimmten jüdischen (israelitischen) Feiertagen nicht gestattet.
Diese sind insbesondere: Pessach (April), Schawuoth (Mai/Juni), Fasten 9. AW (Juli/August), Rosch Haschana (September), Jom Kippur (September/Oktober), Sukkoth (September/Oktober), Schemini Azereth (Oktober), Simchat Thora (Oktober).
Jüdische Feiertage beginnen jeweils am Vorabend mit dem Sonnenuntergang. - Besucher tragen angemessene Kleidung (keine kurzen Hosen, keine schulterfreie Bekleidung).
- Männliche Besucher - ab dem Alter von ca. 13 Jahren - tragen eine Kopfbedeckung (Hut oder Kippa) auch dann, wenn sie selbst keine Juden sind.
- Rauchen, Essen und Trinken sind auf dem Friedhof nicht gestattet.
- Grabstätten dürfen nicht betreten oder als Sitzgelegenheit benutzt werden.
- Die Würde des Ortes ist zu wahren.
- Kränze, Blumen und Blumengebinde sind nicht üblich. Will man den Verstorbenen ehren, legt man einen kleinen Stein auf sein Grab/seinen Grabstein.
- Tiere dürfen nicht mitgeführt werden.
- Zielloses Spazierengehen ist nicht gestattet